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   BFH, 18.03.1982 - IV R 57/79   

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https://dejure.org/1982,1708
BFH, 18.03.1982 - IV R 57/79 (https://dejure.org/1982,1708)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1982 - IV R 57/79 (https://dejure.org/1982,1708)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1982 - IV R 57/79 (https://dejure.org/1982,1708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 13a Abs. 6 in der bis zum 1. Juli 1980 geltenden Fassung

  • Wolters Kluwer

    Zuschlag - Negativer Betrag - Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich - Landwirt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 475
  • BStBl II 1982, 549
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.02.1976 - IV R 175/72

    Durchschnittsgewinn - Hinzurechnungsbeträge - Nachhaltige Betriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 57/79
    Diese Auffassung wird auch von den EStR 1978 in Abschn. 130 a Abs. 8 geteilt, wenn es dort in Satz 6 heißt: "Ein insgesamt verbleibender Verlust (gemeint sind die Nutzungen nach Abs. 6) führt nicht zu einem Abschlag." Anschließend (Satz 7) ist aber ausgeführt: "Soweit jedoch Gewinne aus einzelnen Betriebsvorgängen, z. B. aus der Veräußerung von Grund und Boden, nach § 4 Abs. 3 EStG selbständig neben dem Durchschnittsgewinn als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln sind, müssen sich dabei ergebende Verluste mit dem Durchschnittsgewinn ausgeglichen werden." Zur Rechtfertigung dieser Auffassung berufen sich die Richtlinien zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 26. Februar 1976 IV R 175/72 (BFHE 118, 562, BStBl II 1976, 532).
  • FG Niedersachsen, 13.10.1978 - I 290/77
    Auszug aus BFH, 18.03.1982 - IV R 57/79
    Die Entscheidung wird nicht von der Frage berührt, ob gegen § 13 a EStG a. F. aus den im Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 13. Oktober 1978 I 290/77 (EFG 1979, 28) angeführten Gründen (Art. 3 des Grundgesetzes) verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
  • FG Münster, 30.08.1999 - 4 K 6668/93

    Eigenprovisionen eines freien Versicherungsmaklers

    Selbst der BFH habe in einem Urteil vom 18.03.1982 (- IV R 183/78 -, BFHE 135, 475 , BStBl. II 1982, 587) Eigenprovisionen eines Wertpapierhändlers als steuerfrei angesehen.

    Unerheblich sei, dass im Urteil vom 18.03.1982 (BFHE 135, 475, BStBl. II 1982, 587) Eigenprovisionen eines Wertpapierhändlers als nicht steuerpflichtig angesehen worden seien, da dieses Urteil weit vor den Erstveranlagungen ergangen sei.

    Zwar hat der IV. Senat des BFH in seinem Urteil vom 18.03.1982 (- IV R 183/78 -, BFHE 135, 475 , BStBl. II 1982, 587) Eigenprovisionen eines selbständigen Wertpapierhändlers als nichtbetrieblich veranlasst und damit als steuerfrei angesehen.

    Davon gehen auch die Urteile des BFH vom 27.05.1998 (BFHE 186, 256 und 259, BStBl. II 1998, 618 und 619 sowie BFH/NV 1998, 1476 ) aus ,denn auch sie führen zu ihrer vom Urteil des IV. Senats vom 18.03.1982 (BFHE 135, 475 , BStBl. II 1982, 587) abweichenden Rechtsauffassung die eben genannten und noch weitere Urteile auf.

  • FG Köln, 06.09.1999 - 11 K 1387/99

    Schätzbefugnis aufgrund der Verletzung von Aufzeichnungspflichten

    Hierbei ist grundsätzlich § 4 Abs. 3 EStG anzuwenden, soweit der Gewinn nicht wahlweise nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird (vgl. BFH-Urteile vom 27.11.1997 IV R 33/97, BStBl 1998 II 145; vom 14.04.1988 IV R 40/86, BStBl II 1988, 774; vom 18.03.1982 IV R 57/79, BStBl II 1982, 549; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Teil C Anm. 246; Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 13 a EStG Anm. 12).
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